Da kam doch eine eMail an…..
- nach 3x Hardware ausleihen sollte mal was zu sehen sein – individuelle Lösungen suchen, anstelle alle zu Beschneiden ist meiner Meinung nach der bessere Weg..
Sicher. So haben wir es in Paderborn gemacht. Nicht mit fixen Grenzen, aber irgendwann wurde halt nachgefragt und bei parallelen Anfragen Nutzer priorisiert, die auch mal Beiträge lieferten bzw. es zumindest
versuchten.
Und hier der Auszug aus der Nutzerordnung vom OK Paderborn:
A7.1 Nutzungsmißbrauch
Bei mißbräuchlicher Nutzung ist für die Ausleihe der technischen Ausrüstung des Offenen Kanal Paderborn , sowie für die Nutzung der Nachbearbeitungsplätze und des Studios, Miete zu zahlen. (siehe Endgeltordnung)
Von mißbräuchlicher Nutzung ist auszugehen, wenn der/die Nutzer/in
a. an seiner Produktion innerhalb von 30 Tagen nicht weiterarbeitet, ohne den Offenen Kanal über die Verzögerung zu informieren.
b. seine Produktion innerhalb von 60 Tagen ab Verleihbeginn nicht zur Sendung anmeldet.
c. sein Sendebeitrag zum angemeldeten Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen nicht vorliegt.
d. ausgeliehene Technik über das Sendegebiet des OK hinaus verbringt oder verspätet zurückbringt.
e. ausgeliehene Technik an Dritte weitergibt.
f. die Produktionsmittel beschädigt oder verschmutzt sind.
g. gebuchte Produktionsmittel nicht in Anspruch nimmt.
Auch andere Offene Kanäle haben keine solche „Laschen“ Regelungen wie der OKB gehabt. Viele der Sender möchten gerne nach ein paar mal Hardware ausleihen auch mal was von der Produktion sehen – mit einer solchen Regelung/Instanz wäre auch den OKB Nutzerinnen und dem OKB deutlich mehr geholfen als Teile davon ganz einzustellen.